Am 22. März 2023 hat die EU-Kommission den Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Die Initiative soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen. Die Kommission schlägt eine Reparaturpflicht für Hersteller gegen Entgelt und eine Stärkung des Reparaturanspruchs gegen den Verkäufer im Gewährleistungsfall vor. „Im Defektfall ist eine Reparatur vorzuziehen. Denn in vielen Fällen ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Der ZVEI hält den Kommissionsvorschlag für geeignet, die Reparaturkultur zu stärken und zu fördern. Wichtig ist, dass es einen europäischen Rahmen für das Recht auf Reparatur und es damit nicht zu unterschiedlichen nationalen Regelungen kommen kann. Der Vorschlag der EU-Kommission geht in die richtige Richtung“, resümiert Carine Chardon, Bereichsleiterin Consumer.
Heute ist es oft nicht einfach, geeignete Reparaturbetriebe zu finden. Der Vorschlag von Online-Plattformen in den Mitgliedstaaten kann dazu beitragen, qualifizierte Reparaturbetriebe zu finden, standardisierte Angebote für Reparaturen einzuholen und vergleichen zu können. Die somit verbesserte Transparenz kann die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu mehr Reparaturen steigern.
Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiges Puzzleteil der europäischen Klima- und Nachhaltigkeitspolitik. Unter dem Schlagwort „Green Deal“ hat die Kommission verschiedene Maßnahmen und Programme und Maßnahmen zusammengefasst, zu denen als zentraler Punkt der „Empowering Consumers for a Green Transition“-Vorschlag zählt. Die dort vorgeschlagene Kennzeichnung der Reparierfähigkeit kann ein weiteres Puzzleteil zur Stärkung der Reparaturkultur sein. Allerdings ist hier die europäische Harmonisierung zwingend erforderlich.