ZVEH und ZVEI begrüßen Regelungen zur Rücknahme von Altgeräten

Mit Stimmen von Union und SPD hat der Deutsche Bundestag am 2. Juli eine Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Verkäufer von Elektrogeräten, Altgeräte ihrer Kunden zurückzunehmen, sofern diese ein neues Gerät bei Ihnen erwerben (so genannte 1:1-Rücknahme). Allerdings gilt diese Verpflichtung nur, wenn die Ladenfläche größer als 400 Quadratmeter ist. Kleinere E-Handwerksbetriebe, die nur ein begrenztes Sortiment anbieten, sind somit von dieser Regelung nicht betroffen. Im Gegensatz zu den großen Unternehmen müssen sie auch nicht – unabhängig von einem Neukauf – Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter zurücknehmen. Unbenommen ist es ihnen natürlich weiterhin, Geräte freiwillig entgegenzunehmen, um auf diese Weise ihren Kunden einen besonderen Service zu bieten.

Die neuen Regelungen stoßen beim ZVEH auf großen Anklang. ZVEH-Vizepräsident Christoph Hansen sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, da sie eine unverhältnismäßige Belastung von kleineren E-Handwerksbetrieben verhindert. Gerade in verbrauchernahen Geschäftsräumen, zum Beispiel in teuren Innenstadtlagen, hätte die Vorhaltung von Flächen zum Sammeln von Elektrogeräten häufig ein Problem dargestellt.“

Die Branchenverbände Bitkom und ZVEI begrüßen die gestern Abend vom Bundestag verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) grundsätzlich, stellen aber den konkreten Nutzen der Rücknahme im Handel in Frage.

Anstatt die Verantwortung für die Altgeräte-Rücknahme auf Kommunen und Hersteller zu fokussieren, setzt das Gesetz auf eine möglichst große Vielfalt von Akteuren. Die auf den ersten Blick bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel führt nach Einschätzung der Hersteller allerdings nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege. Je mehr Rücknahmewege existieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Altgeräte – insbesondere dort, wo sie einen Wert darstellen – in falsche Kanäle gelangen und damit am Ende nicht mehr, sondern weniger Geräte gesammelt und verwertet werden.

Nach der Sommerpause muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Angestrebt wird, dass die Regeln zum 1. Oktober in Kraft treten und das Gesetz ab 2016 verbindlich ist.

Quelle: ZVEH / ZVEI
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