Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und Busch-Jaeger haben am 8. Juli eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) unterzeichnet. Busch-Jaeger erklärt sich darin bereit, ab sofort Kosten zu übernehmen, die den Innungsbetrieben der E-Handwerke durch ein ab Werk fehlerhaftes Produkt des Unternehmens entstehen – beispielsweise wenn sie es beim Kunden ausbauen und durch ein neues Produkt ersetzen müssen. Nach aktueller Rechtslage hat der Handwerker in solchen Fällen praktisch keine Regressmöglichkeit gegenüber dem Hersteller.
Vorteile bringt die HÜV vor allem aber auch für die Kunden der Innungsbetriebe: Sie kommen in den Genuss einer noch höheren Servicequalität, denn der Fehler kann vom E-Handwerksbetrieb mit der Unterstützung des Herstellers zügiger und unbürokratisch behoben werden. Der Hersteller wiederum steigert durch die Unterzeichnung der HÜV sein Renommee: Er dokumentiert, dass er für die Qualität seiner Produkte einsteht. Darauf kann sich der E-Handwerksbetrieb verlassen und seinen Kunden einen entsprechenden Hinweis geben.
Arnd Hefer, Vorsitzender des Fachbereichs Wirtschaft im ZVEH, sagt: "Wir freuen uns, mit Busch-Jaeger eine HÜV abgeschlossen zu haben. Daran zeigt sich erneut der Zusammenhalt innerhalb der E-Branche und die Kompetenz, Lösungen zum Wohle der Verbraucher zu entwickeln." Adalbert Neumann, Vorsitzender der Geschäftsführung von Busch-Jaeger, unterstreicht diesen Gedanken: "Mit unserer Unterschrift möchten wir ein weiteres Zeichen für die Nähe zum E-Handwerk und die über viele Jahre partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne unserer Kunden setzen."
Hefer hofft, dass in Kürze weitere HÜV mit Partnern aus der Elektroindustrie folgen: "Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand. Wir würden uns freuen, wenn das Beispiel weiter Schule macht."
Quelle: ZVEH