ZVEH nimmt Stellung zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Gestern hat der Bundestag in dritter Lesung das Gesetzespaket zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hatte im Vorfeld in Frage gestellt, ob die Kosten der neuen Zählertechnologie einem ausreichenden Nutzen gegenüber stehen. Wichtig aus Sicht der E-Handwerke sind nun vor allem zwei Punkte: Wenn neue intelligente Stromzähler (Smart Meter) zum Einsatz kommen, kann der Nutzer frei entscheiden, ob er die darüber gewonnenen Daten Unternehmen für Zusatzdienste, wie beispielsweise ein Energiemonitoring, zur Verfügung stellen möchte. Außerdem wurde eine wichtige Änderung am bisherigen Regierungsentwurf beschlossen: Der gegebenenfalls notwendige Umbau des Zählerplatzes ist nun nicht mehr gesetzlich dem Messstellenbetreiber zugeschrieben.  Erster Ansprechpartner der Kunden für diese Arbeiten sind demnach weiterhin die E-Handwerke.

Der Bundestag kommt damit der wichtigsten Forderung des ZVEH an dem Gesetzesentwurf nach. Ebenso wie seine Landesinnungsverbände hatte sich der ZVEH dagegen ausgesprochen, dass den Endkunden die Hoheit über die in ihrem Eigentum stehende elektrische Anlage genommen wird. Vielmehr sollte der Eigentümer der elektrischen Anlage weiterhin selbst entscheiden können, mit welchem Dienstleister er im Zuge des vorgeschriebenen Zählereinbaus etwaige notwendige Änderungen am Zählerplatz und der elektrischen Anlage vornimmt.

ZVEH-Präsident Lothar Hellmann sagt: „Mit der Beibehaltung der Kundenverantwortung für die elektrische Anlage einschließlich des Zählerplatzes bleibt der Markt nun auch für die Unternehmen der E-Handwerke offen. Der Kunde hat die freie Wahl, mit wem er notwendige Umrüstmaßnahmen durchführen möchte.“

Viele nach dem Krieg bis in die Achtzigerjahre hinein errichteten Gebäude weisen mittlerweile einen erheblichen Sanierungsstau im Bereich der elektrischen Anlage auf. Dies belegen einschlägige Studien zum Zustand der Elektroinstallationen. Die Eigentümer stehen also ohnehin vor Investitionsentscheidungen. Hellmann erläutert: „Wir müssen die elektrische Anlage jetzt energiewendefähig machen. Bei den dafür notwendigen Investitionsentscheidungen brauchen die Kunden eine neutrale und fachkompetente Beratung durch die E-Handwerke – beispielsweise mit Blick auf die Anbindung an ein Energiemanagement und ein intelligentes Stromnetz oder auch bei der Nutzung von Elektromobilität oder von Photovoltaik-Anlagen mit Speichern.“

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