Erfolg nach langen Verhandlungen: Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke sind zukünftig vor unberechtigten Zugriffen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt, dies berichtet der ZVEH. Das ist die wichtigste Konsequenz der "Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke", die der ZVEH als Mitglied einer Verbändeallianz vergangene Woche mit den Bautarifvertragsparteien geschlossen hat.
Demnach dürfen elektrohandwerkliche Betriebe nicht von der SOKA-Bau in Anspruch genommen werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Zum einen die "Mitgliedschaft": Betriebe können demnach nicht belangt werden, wenn sie mittelbar oder unmittelbar tarifgebundenes Mitglied des ZVEH sind. Zum anderen geht es um die "Fachlichkeit": Die Betriebe müssen von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag des ZVEH oder eines seiner Mitgliedsverbände erfasst werden und überwiegend elektrohandwerkliche Tätigkeiten ausüben, die nicht zugleich auch als bauliche Tätigkeiten eingestuft werden können.
Weitere Informationen zum Vorteil der Innungsmitgliedschaft sowie zum Übereinkommen im Januar 2017 lesen Sie hier in der Pressemitteilung.
Quelle: ZVEH