„Der Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Markthochlauf von Elektroautos in Deutschland. Die bisher höhere Besteuerung von Elektrofahrzeugen, die als Firmenwagen genutzt werden, wird damit abgebaut. Das gibt Planungssicherheit. Wer ein Elektroauto als Firmenwagen wählt, wird jetzt nicht mehr steuerlich benachteiligt“, betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz , in dem u. a. der Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge enthalten ist. Der Bundestag hat heute das neue Gesetz beschlossen, der Bundesrat wird sich am morgigen Freitag damit befassen.
Bei der Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen wurde eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) deshalb erforderlich, weil damit die Gleichstellung von Elektrofahrzeugen gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb erfolgt. „Die neue Regelung gilt nicht nur für rein batterie-elektrische Fahrzeuge, sondern auch für Autos mit Plug-in-Hybrid“, erläuterte Wissmann.
„Allerdings sollten jetzt auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen, die Elektroautos anschaffen, angepasst werden. Hier wären bessere Abschreibungsmöglichkeiten der richtige Weg, um solche Investitionen voranzutreiben“, sagte Wissmann.