Die österreichische Novelle zur Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) als nationale Umsetzung der WEEE 2-Richtlinie wurde veröffentlicht und tritt rückwirkend mit 1. Juli 2014 in Kraft.
Nun ist auch der Vertrieb mittels Fernabsatz an österreichische Endverbraucher geregelt: Der deutsche Versender muss einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich ernennen, der auch für die Verpflichtungen aus der EAG-VO verantwortlich ist und für die Erfüllung haftet.
Quelle: Pressebox