Was Unternehmen für den Einsatz von Drohnen beachten sollten

Im industriellen Bereich werden immer häufiger Drohnen eingesetzt, sei es um Schornsteine zu kontrollieren, Photovoltaik- Anlagen zu prüfen oder Firmen-Areale zu überfliegen. Die rechtliche Situation ist allerdings unübersichtlich: Es mangelt an klaren Regularien – angefangen bei dem  Erwerb eines Befähigungsnachweises bis hin zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis. Viele Unternehmen sind daher unsicher und die fehlende Gesetzesgrundlage öffnet dubiosen Anbietern die Türen. Christian Kaiser, Geschäftsführer von Copting und Referent der TÜV Nord Akademie, informiert über die wichtigsten Voraussetzungen bei der gewerblichen Nutzung von Drohnen.

Regeln für Unternehmen – große Differenzen

Unternehmen, die Drohnen einsetzen, müssen einige Regularien beachten, die über die Anforderungen an Privatpersonen hinausgehen. Hier den Durchblick zu behalten, ist jedoch gar nicht so einfach. Denn in vielen Bereichen bei der Nutzung dieser Technologie herrscht Uneinigkeit und die Handhabung pro Bundesland kann sehr unterschiedlich sein. Schon wenn es darum geht, welche Voraussetzungen gelten, um einen Befähigungsnachweis zum Steuern einer Drohne zu erwerben, mangelt es an klaren Regeln. Dabei ist dieser als Nachweis zum Erwerb einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis unbedingt notwendig. Die Diskussionen darüber, wer wie wo was steuern darf, sind laut des Experten groß.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind derzeit folgende:

  • Erwerb der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis (AE):

    Diese ist notwendig, um eine Drohne gewerblich starten zu lassen. Sie muss pro Bundesland in der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde  beantragt werden. Für den Antrag  muss ein Befähigungsnachweis oder ein Zertifikat über die Steuerung einer Drohne vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass eine bestimmte Person im Unternehmen die Drohne steuern darf.

  • Anmelden von Flügen:

    Gewerbliche Drohnenflüge müssen bei der Polizei oder den jeweiligen Ordnungsämtern angemeldet werden  – und zwar jeder einzelne Flug. Gewöhnlich reicht eine E-Mail, in der das Unternehmen über die geplante Flugtätigkeit informiert. Zudem ist eine Starterlaubnis vom Grundstückbesitzer notwendig, wenn die Drohne auf Privatgrund landet oder von dort abhebt.

  • Abschließen einer Versicherung:

    Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss diese im Vorfeld versichern lassen und benötigt eine Haftpflichtversicherung nach Luftfahrtgesetz. Diese ist bei vielen großen Versicherungen, bei Maklern, aber auch bei Modellflugverbänden erhältlich und sichert den Betreiber im Schadenfall ab – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde.

  • Sichtflug einhalten:

    Das Prinzip des Sichtflugs ist vom Betreiber unbedingt einzuhalten. Wer eine Drohne steuert, muss diese permanent im Auge behalten, um frühzeitig Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Nur so kann im Ernstfall reagiert werden, wenn sich eine Drohne, zum Beispiel durch  Manipulation, auf Abwegen befindet. Zudem dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen und das auch nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang.

Der TÜV Nord hält zur Thematik die Fachtagung „Industrielle Drohnen-Einsätze“ am 09. November 2016 in Hamburg ab. Weitere Informationen hier.
Quelle: TÜV Nord

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