Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2020 insgesamt 336 Personen in Folge einer Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen. Eine tragende Rolle bei diesen Szenarien spielt dabei der Rauchwarnmelder, allerdings ist man sich in Deutschland uneinig über eine Einbaupflicht.
Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endete die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Seit 2021 sind damit spätestens auch alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand. Der säschsische Landtag erwägt jedoch eine Nachrüstpflicht auch für bestehende Wohngebäude.
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon zehn Jahre gültig. In diesem Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.
Das Statistische Bundesamtes ist auch den häufigsten Brandursachen auf den Grund gegangen: Zwischen 2002 und 2020 sind 32 Prozent der untersuchten Brände auf das Stichwort “Elektrizität” zurück zu führen. Gemeint ist: Defekte Kabel und andere elektronische Bauteile können Funken und Schwelbrände verursachen.