VDE will Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung schließen

Noch immer ist die eichrechtskonforme Abrechnung des Stroms beim Laden von Elektrofahrzeugen nicht vollumfänglich geklärt. Zwar hat der Regelermittlungsausschuss (REA) eine erste technische Regel – REA-Dokument 6-A "Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ – veröffentlicht, auf deren Basis Konformitätsbewertungsverfahren gestartet werden können. Allerdings sind hier viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und Konformitätsbewertungen nur unzureichend geklärt. Um die Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung zu schließen, hat VDE|DKE Hersteller von Messgeräten, -systemen und Ladeinfrastrukturen, Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in der Arbeitsgruppe „Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität“ zusammengeführt.
Gemeinsam mit dem VDE-Institut bietet VDE|DKE den Teilnehmern die Plattform, fehlende Prüfanforderungen und -kriterien zu beschreiben und ein für die Konformitätsbewertung heranzuziehendes Regelwerk zu schaffen. Dieses Regelwerk wird dann als VDE Anwendungsregel „AR 2418-3-100 Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen“ veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht.

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