vbw: Bürokratieentlastungsgesetz: Gute Ansätze, aber noch Feinschliff nötig

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt das geplante Bürokratieentlastungsgesetz, das am Donnerstag vom Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Positiv bewertet die vbw vor allem, dass durch die Anhebung von Meldeschwellen, den Wegfall von Berichts- und Informationspflichten und die Befreiung von Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung 140.000 Unternehmen um insgesamt rund 500 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden sollen. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Aus dem Bericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau für 2014 geht hervor, dass der Aufwand für die Wirtschaft infolge gesetzlicher Regelungen im vergangenen Jahr auf rund 10,3 Milliarden Euro angewachsen und damit im Vergleich zum Vorjahr um mehr als das Sechsfache gestiegen ist. Einen entscheidenden Anteil daran hatte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Thema anpackt."

Erwartungen setzt die vbw vor allem in die geplante "one in, one out"-Regel. Diese besagt, dass Belastungen, die durch ein neues Gesetz entstehen, durch Streichung einer anderen belastenden Vorschrift ausgeglichen werden sollen. "Dieser Grundsatz hat sich in Bayern bewährt", so Brossardt. Er warnte allerdings davor, die Regelung durch Ausnahmen aufzuweichen: "Der Gesetzentwurf erlaubt es zum Beispiel, auf die ‘one in, one out’-Regelung zugunsten ‘politisch gewollter Maßnahmen’ zu verzichten. Hier schafft die Bundesregierung ein Einfallstor, über das die Regel letztlich wirkungslos bleiben kann."

Die vbw ist auch verwundert darüber, dass vor dem 01. Juli ergangene Belastungen nicht von der Regel erfasst werden sollen, entlastende Maßnahmen aber schon. "Hier wird eine Chance für eine rasche und umfassende Entlastung der Unternehmen vertan", so Brossardt. Die vbw fordert, dass das "one in, one out" auch die Umsetzung von EU-Vorhaben und Bundesverfassungsgerichtsurteilen sowie den Erlass von Rechtsverordnungen erfasst. "Für die Unternehmen ist die Quelle bürokratischer Belastungen irrelevant. Insgesamt ist der Ansatz für die Regelung gut, aber der Feinschliff fehlt", so Brossardt.

Die vbw begrüßt, dass es auch im Steuerverfahrensrecht Erleichterungen geben soll, zum Beispiel durch die Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte oder die Reduzierung von Mitteilungspflichten im Kirchensteuerabzugsverfahren. "Auch diese Maßnahmen gehen in die richtige Richtung", sagte Brossardt.
Quelle: vbw

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