Tridonic: Klage gegen die Verletzung von LED-Patenten

Tridonic klagt gegen den Telekommunikationsanbieter S-KON eKontor24 GmbH, wie das Unternehmen selbst berichtet. Trotz der Unterstützung der Argumente von Tridonic durch das Landgericht München I haben die Parteien nun aus Gründen der Rechtssicherheit und zur schnellen Beilegung des Streits eine Einigung erzielt.
Gemäß dieser Einigung trägt S-KON eKontor24 die Gerichtskosten und ist unter anderem zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 1,00 € bis 5,00 € pro Stück der betroffenen HTC-Geräte verpflichtet.
Tridonic Jennersdorf GmbH hält zusammen mit den vier Mitgliedern des B.O.S.E.-Konsortiums – Toyoda Gosei Co., Ltd (Japan), Leuchtstoffwerk Breitungen GmbH (Deutschland) und Litec GbR (Deutschland) – Grundpatente für eine Technologie zur Erzeugung von weißem Licht durch Erdalkali-Silikat-Phosphor in blauen LEDs. Zum Schutz seiner geistigen Eigentumsrechte geht das B.O.S.E.-Konsortium gerichtlich gegen jegliche Rechtsverletzungen vor. Die genannten letzten Verfahren wurden am Landgericht München I unter den Aktenzeichen 21 O 4656/17 und 21 O 6894/17 eröffnet.
Weitere Informationen zur Technologie finden Sie hier.
Quelle: Tridonic

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