Auch in den Jahren 2014 und 2015 werden aller Voraussicht nach im Elektrohandwerk bundesweit Mindestlöhne gelten. Der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat einem entsprechenden Antrag auf eine Anschluss-Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des aktuellen Tarifvertrags zugestimmt. Damit deutet Vieles darauf hin, dass die von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Mindestentgelte in Höhe von 9,10 Euro (neue Bundesländer) und 10 Euro (alte Bundesländer) ab dem 1. Januar 2014 zum Tragen kommen werden.
Lediglich eine Hürde gilt es noch zu nehmen: Die Bundesregierung muss noch den vom Freistaat Sachsen bereits im Juli 2013 gegen diese Pläne eingelegten Widerspruch zurückweisen. Eventuell geschieht dies schon im Dezember, gegebenenfalls aber auch erst im neuen Jahr, wenn die neue Regierung ihre Arbeit genauer strukturiert hat. „Die vier Einsprüche Sachsens in früheren AVE-Verfahren hatten auch keinen Erfolg, da das Votum des Tarifausschusses als wegweisend gilt“, sagt Dr.-Ing. Gerd Böhme, Vorsitzender des Fachbereichs Tarif beim Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Er begrüßt, dass der für die E-Handwerke so wichtige Mindestlohn, der Beschäftigung sichert, Arbeitnehmer schützt und für fairen Wettbewerb sorgt, zum Tragen kommt. Gemeinsam mit der IG Metall hat sich der ZVEH im Vorfeld intensiv für dieses Ziel eingesetzt.