Studie untersucht eventuelle Obsoleszenz bei Elektrogeräten

Wie lange werden Elektro- und Elektronikgeräte heute genutzt, wann weisen sie das erste Mal Defekte auf und warum werden sie ausgetauscht? Diese Fragen untersucht das Umweltbundesamt aufgrund der immer wieder aufflammenden Obsoleszenz-Debatte derzeit zusammen mit dem Öko-Institut und der Universität Bonn. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Daten von Haushaltsgroß- und -kleingeräten, von Geräten aus der Unterhaltungselektronik sowie von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zeitraum 2004 bis 2012 analysiert. Nach der ersten Halbzeit der Studie lassen sich noch keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in Produkten liefern. Eine systematische Analyse für die Ursachen der Geräteausfälle und -defekte erfolgt nun in einem zweiten Teil der Studie.
Die ersten Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen heute schneller bereit sind, einwandfreie Geräte gegen technische Neuheiten auszutauschen. Bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Kühlschränken hat sich laut Studie die durchschnittliche "Erst-Nutzungsdauer" im Untersuchungszeitraum um ein Jahr auf 13 Jahre verkürzt. Bei einem Drittel der Ersatzkäufe war das Gerät noch funktionstüchtig und der Wunsch nach einem besseren Gerät kaufentscheidend. Für rund zwei Drittel aller Ersatzkäufe waren technische Defekte ausschlaggebend (2004 zu 57,6 Prozent und 2012/2013 zu 55,6 Prozent). Der Anteil der Geräte, die aufgrund eines Defektes schon innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden mussten, ist zwischen 2004 und 2012 von 3,5 Prozent auf 8,3 Prozent auffallend stark gestiegen.
Nach Ablauf der Gesamtstudie Ende 2015 will das Umweltbundesamt Empfehlungen für Hersteller, Verbraucher und den Gesetzgeber ableiten. Der Zwischenbericht basiert vorwiegend auf Ergebnissen von repräsentativen Verbraucherbefragungen der Gesellschaft für Konsumforschung zur sogenannten "Erst-Nutzungsdauer". Dieser Begriff bezeichnet die Nutzungsdauer des ersten Nutzers vom Einkauf bis zum Neukauf eines Ersatzgerätes. Nicht erhoben wurde dabei eine mögliche Zweitnutzung, also die Weiternutzung noch funktionsfähiger Geräte im eigenen Haushalt oder in anderen Haushalten (könnte bei Fernsehgeräten der Fall sein) oder bei defekten Geräten die Wiederverwendung nach einer Reparatur.
Quelle: Umweltbundesamt

Print Friendly, PDF & Email
Tags: No tags

Comments are closed.