Der Braunschweiger Solarheizsystem-Hersteller Solvis bekommt einen neuen Eigentümer. Mit dem heutigen Tag übernimmt die international tätige private Investorengruppe Andlinger & Company das Geschäft der Solvis GmbH & Co. KG und führt dieses unter der neuen Firmierung Solvis GmbH fort.
Über das Vermögen der alten Solvis GmbH & Co. KG wurde am 30.10.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Peter Steuerwald zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Gläubigerausschuss hat am gleichen Tag der Veräußerung des Unternehmens an Andlinger zugestimmt. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, einen nahtlosen Übergang des Geschäftsbetriebes zu erreichen und sämtliche Arbeitsplätze am Standort Braunschweig zu erhalten“, so Steuerwald.
Mit dem Einstieg von Andlinger stehen Solvis die notwendigen Ressourcen für zukünftiges Wachstum zur Verfügung, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie im Vertrieb. Die neue Solvis ist ausschließlich mit Eigenkapital finanziert und schuldenfrei. „Unsere Kapitalinvestition zusammen mit dem Know-how und der Innovationskraft des Solvis-Teams bilden eine solide Basis, um die Weiterentwicklung des Unternehmens und seines Produktprogramms voranzutreiben“, erklärt Andlinger-Partner Gerhard Unterganschnigg. „Wir sehen in Solvis einen Schrittmacher für zukunftsorientierte, nachhaltige Heizsysteme und würdigen ausdrücklich den Beitrag, den das Unternehmen gemeinsam mit seinen treuen Handwerkspartnern und Kunden in den letzten über 25 Jahren geleistet hat“, begründet Unterganschnigg das Engagement bei Solvis.
Die bisherigen und auch zukünftigen Geschäftsführer Stefan Lindig und Markus Kube zeigen sich sehr zufrieden über den Einstieg: „Andlinger & Company verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im industriellen Mittelstand, von der nun auch Solvis profitieren kann“, bestätigen sie. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in die Solvis GmbH übernommen. Die Solvis GmbH bleibt ein verlässlicher Partner des Handwerks. „Unsere langjährigen Partner-Handwerker und ihre Kunden liegen uns am Herzen“, betonen die Geschäftsführer des Unternehmens. „Daher werden wir uns auch im Rahmen der bisher gültigen Vereinbarungen der Garantie- und Gewährleistungsfälle annehmen.“ Diese Zusicherung gilt ausdrücklich für alle schwebenden Garantie- und Gewährleistungsfälle, die noch nicht abgeschlossen sind.