Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020: Förderrichtlinien veröffentlicht

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „S

aubere Luft 2017-2020

“ belastete Städte und Kommunen durch

neue Förderrichtlinien

für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Dafür wurden im Bundesanzeiger die aktualisierte Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Förderung und Entwicklung der Elektromobilität veröffentlicht.
Mit der aktualisierten Förderrichtlinie

Elektromobilität

fördert das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde vereinfacht, so dass die Projekte noch schneller umsetzbar sind. Zudem soll das Förderprogramm finanziell aufgestockt werden. Anträge können ab sofort bis 31. Januar 2018 eingereicht werden.
Unterstützt werden

kommunale Fahrzeugflotten

, z.B. Abfall-Entsorgungsfahrzeuge, und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), z.B. Elektrobusse. Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Taxigewerbe und bei Car-Sharing-Unternehmen wird ebenfalls gefördert. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, z.B. Lieferdienste, Handwerker, soziale Kranken- und Pflegedienste – sofern die Kommune bestätigt, dass das geplante Vorhaben Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Förderrichtlinien im Detail

Die neue gemeinsame Förderrichtlinie von BMUB und BMWi zur Förderung von For-schung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität hat das

Ziel

, die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität zu erschließen und gleichzeitig die Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen zu stärken. Im Kontext des Sofortprogramms wird auf Basis dieser Förderrichtlinie die Beschaffung gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (z.B. Handwerker, Lieferdienste, Taxibetriebe) unterstützt, die nicht Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzepts sind. Die

zweite Säule

ist die Förderung von Projekten, die Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur verbessern und mobile Elektroauto-Batterien intelligent an das Stromnetz anbindet. Dadurch kann Ladeinfrastruktur im urbanen und ländlichen Raum kurzfristig entstehen, z.B. auf Betriebshöfen, in Parkhäusern, Low Cost Ladeinfrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten. Ein konkretisierender Förderaufruf folgt.
Quelle: BMWI, BMWi, BMUB

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