Brände stellen statistisch erwiesen besonders im Wohnbereich einen Risikoschwerpunkt dar: Die amtliche Todesursachenstatistik führt beispielsweise im Mittel (1998 bis 2003) 501 Sterbefälle auf, die einem unfallartigen Brand zugeordnet werden können. Circa 76 Prozent (380 von 501 Sterbefällen) dieser Brandsterbefälle werden „zu Hause“ erfasst. Um dem entgegenzuwirken, wurde seit 2003 in den deutschen Bundes-ländern die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Die vorliegende Untersuchung beurteilt anhand der se-quentiellen Einführung in den Bundesländern die Wirksamkeit dieser gesetzlichen Maßnahme für die einzelnen Bundesländer sowie für die gesamte Bundesrepublik.
Der risikologische Effekt der Einführungs- und Nachrüstpflicht von Rauchwarnmeldern ist statistisch belastbar und zeigt positive Effekte. In zwölf von 13 Bundesländern ist das Brandsterberisiko nach Einführung der Rauchwarnmelderpflicht gesunken. Dieser positive Effekt wird anhand der Nachrüstpflicht mit bereits allen von sechs betroffenen Bundesländer verstärkt. Statistisch belastbare Effekte zeigen sich bezugnehmend auf die Einführungspflicht in fünf von 13 Bundesländern und für die Nachrüstpflicht in fünf von sechs Bundesländern. Der positive Effekt ist ebenso für Deutschland insgesamt für die Einführungs- wie auch die Nachrüstpflicht statistisch nachweisbar. Durch die Rauchwarnmelderpflicht wurden statistisch gesehen bis zum Jahre 2016 bereits 501 Menschenleben gerettet. Im Mittel sind es zum Zeitpunkt 2016 pro Jahr 68 Personen, die durch die Rauchwarnmelderpflicht gerettet werden. Die Tendenz ist steigend, dies zeigt, dass sich die positiven Effekte der Rauchwarnmelderpflicht mit fortschreitender Umsetzung verstärken.
Quelle: ProSicherheit Studie