Die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms wird 2015 von heute 6,24 Cent auf voraussichtlich 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom sinken. Das ergeben Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Ab dem 1. Januar 2015 ist dieser Betrag von allen nicht befreiten Stromkunden für jede verbrauchte Kilowattstunde zu bezahlen. "Dass die EEG-Umlage erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2000 sinkt, ist eine gute Nachricht für die Stromkunden", sagt Harald Uphoff, stellvertretender BEE-Geschäftsführer. "Die Senkung hat aber nichts mit der EEG-Reform von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu tun."
Die Anhebung der EEG-Umlage auf 6,24 Cent für 2014 war etwas zu hoch gewesen. Dies trug dazu bei, dass die Einnahmen auf dem EEG-Konto höher waren als die Ausgaben. Während im vergangenen Jahr der Kontostand im August noch unter ein Minus von 2 Mrd. Euro gesunken war, gibt es dieses Jahr im August einen EEG-Überschuss von 1,5 Mrd. Euro. Der BEE erwartet für den Kontostand am 30. September 2014 ein Plus von ca. 800 Millionen Euro, also einen leichten Rückgang gegenüber August, da noch nachgeholte Zahlungen zu erwarten sind. Abweichungen von diesen Annahmen können die EEG-Umlage um 0,11 Cent erhöhen oder senken.
"Auch wenn es noch kleine Restunsicherheiten gibt, ist klar: Die Zeiten deutlich steigender EEG-Umlagen sind vorbei", sagt Uphoff. "Auch für die Jahre 2016 und 2017 rechnen wir mit einer stabilen Umlage. Erneuerbare Energien sind so günstig geworden, dass neue Anlagen das EEG-Konto kaum belasten."
Der BEE hat bei seinen Berechnungen angenommen, dass die EEG-Umlage auf einen jährlichen Stromverbrauch von 365 Terawattstunden umgelegt werden kann. Der sogenannte nichtprivilegierte Letztverbrauch, auf den die volle EEG-Umlage gezahlt wird, liegt damit ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres. Die Auswirkungen der Befreiungen der stromintensiven Industrie wurden auch nach der EEG-Reform 2014 als konstant angesetzt.
Der Börsenstrompreis wird nach der BEE-Prognose von durchschnittlich 3,2 Cent/kWh in diesem Jahr auf 3 Cent im Jahr 2015 sinken. 2013 hatte er noch bei 3,8 Cent gelegen, 2008 noch bei rund 7 Cent. Ein sinkender Börsenstrompreis erhöht die EEG-Umlage, weil mit der EEG-Umlage die Differenz zwischen Börsenpreis und Vergütungen für die Erzeuger von Ökostrom abgedeckt wird. "Im Gegenzug sollten die seit Jahren fallenden Börsenstrompreise 2015 endlich an alle Stromkunden weitergegeben werden", so Uphoff.
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie