Im Rechtsstreit zwischen Fastned und der Autobahn GmbH um den Aufbau von Schnellladern an bewirtschafteten Raststätten in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine lange erwartete Entscheidung bekannt gegeben. Das berichten die Kollegen von electrive.net. Wie sich bereits im Oktober mit den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona angedeutet hatte, hat der EuGH in einer zentralen Frage im Sinne der Autobahn GmbH entschieden: Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Konzessionsvertrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu ändern, bestehe auch dann, wenn die Konzession ursprünglich an eine In-House-Einrichtung vergeben und der Konzessionsnehmer mittlerweile privatisiert wurde. Doch auch Fastned zeigt sich zufrieden mit dem Urteil – warum das so ist, klären wir gleich. Dafür ist jedoch der Kontext entscheidend.
Die Ausgangslage in Deutschland ist bekannt: Etwa 90 Prozent der Rastanlagen an deutschen Autobahnen werden von den Unternehmen Autobahn Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen betrieben – Grundlage hierfür sind rund 360 Konzessionsverträge mit dem deutschen Staat. Über diese Konzessionen konnten die Unternehmen im Grunde bestimmen, welche Unternehmen an den Raststätten etwa die Tankstelle betreiben oder welche Gastronomiebetriebe dort Speisen und Getränke verkaufen dürfen. Diese bestehenden Konzessionen wurden später ohne Vergabeverfahren um die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für E-Fahrzeuge erweitert. Auch bei den Ladestationen konnten Autobahn Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen also selbst entscheiden, welche Betreiber an einer Raststätte aktiv sein dürfen und welche nicht.
Dazu kommt: Die überwiegende Mehrheit der Konzessionsverträge – genau genommen 280 der 360 Verträge – wurden zwischen 1996 und 1998 ohne Ausschreibung an die Rechtsvorgängerin von Autobahn Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen vergeben. Die Tank & Rast AG war damals noch vollständig im Besitz des deutschen Staates, wurde aber später privatisiert. Im Fokus der juristischen Auseinandersetzung steht ein von der Autobahn GmbH 2022 an Tank & Rast vergebener Auftrag zum Aufbau von Schnellladern an den Raststätten.
Quelle: electrive .net