Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sieht ab dem nächsten Jahr unter anderem verschiedene Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Gebäuden und Parkplätzen vor. Die Umsetzung der PV-Pflicht wird für die PV-Anlagenbetreiber maßgeblich durch das Elektrohandwerk und das Dachdeckerhandwerk erfolgen. Für eine schnelle und hochwertige Umsetzung sind Handwerkerkooperationen notwendig.
Das novellierte Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sieht zum Jahresanfang 2022 für Neubauten von Nichtwohngebäuden und großen Parkplatzflächen ab 35 PKW-Stellplätzen die verpflichtende Errichtung und Nutzung von Solaranlagen vor. Ab 1. Mai 2022 gilt die PV-Anlagenpflicht-Verordnung zusätzlich für neue Wohngebäude und nach dem Jahreswechsel 2023 auch für grundlegende Dachsanierungen.
„Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der Klimaschutzziele des Landes,“ meint Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg. „Vielfach liest und hört man, wir E-Handwerker schaffen das nicht, aber dem ist nicht so. Daher freut es mich umso mehr, dass wir auf Basis der bereits seit vielen Jahren bestehenden Kooperationsvereinbarung mit dem Dachdeckerhandwerk nun ergänzend vereinbart haben, wie wir gemeinsam die Energiewende voranbringen.“
„Es ist an der Zeit, dass die Vielzahl an ungenutzten Dach- und Fassadenflächen verstärkt zur erneuerbaren Energieerzeugung herangezogen werden. Photovoltaik kombiniert mit einer anständigen Wärmedämmung, nachhaltigen Begründungselementen und einer effizienten Haustechnik leisten in Zukunft einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor, erklärt Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister des Dachdeckerinnungsverbands Baden-Württemberg. „Unsere beiden Gewerke stehen bereit, die PV-Pflicht in der Praxis gemeinschaftlich und fachkundig bei Kundinnen und Kunden umzusetzen.“
Die Handwerksverbände haben in einem gemeinsamen Informationsleitfaden die maßgeblichen Punkte zusammengefasst und geben ihren Innungsfachbetrieben darin Empfehlungen zur Umsetzung der Handwerker-Kooperationen. „Dabei ist es grundsätzlich egal, ob der Kunde seine Anfrage bei einer E-Handwerksfirma stellt oder die Anfrage über ein kooperierendes Dachdeckerunternehmen angenommen wird. Wichtig ist, dass wir gemeinsam eine für ihn passende Lösung anbieten,“ so Thomas Bürkle.