Die Brüsseler EU-Kommission nahm am Dienstag die Regelung "EU-US-Datenschutzschild" an, berichtet Spiegel Online. Das auch als "Privacy Shield" bekannte Paket ist durchaus umstritten. Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Europäische Gerichtshof die Vorgängervereinbarung "Safe Harbor" gekippt hatte, so das Magazin weiter. Mehr Informationen und Kritik.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Einführung als wichtige Grundlage für rechtssichere Datentransfers in die USA. „Das Privacy Shield wird den transatlantischen Datenschutz nachhaltig verbessern“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit.
Strengere Regeln für US-Unternehmen
Im Rahmen des Privacy Shields verpflichten sich US-Unternehmen dazu, die darin aufgeführten Datenschutzprinzipien einzuhalten. Diese umfassen Grundsätze wie Transparenz, Zweckbindung oder Datensicherheit. Im Zuge der Verhandlungen wurden zahlreiche Regelungen verschärft. Insbesondere bei der Löschpflicht und der Regelung zur Weitergabe von Daten an Dritte wurde nachgebessert. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Eine längere Speicherung der Daten und deren Weiterverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel für Forschungszwecke. Bei der Weitergabe von Daten an Dritte müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Daten nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden und das gleiche Datenschutzniveau garantiert ist.
Beschwerdestellen für EU-Verbraucher
EU-Verbraucher können sich bei Datenschutzverstößen von Unternehmen auf unterschiedlichen Kanälen beschweren. Zum einen können sie sich direkt an das Unternehmen wenden, das dann innerhalb von 45 Tagen Stellung nehmen muss. Die Beschwerde kann zudem über eine EU-Datenschutzbehörde eingereicht werden. Diese leitet den Verstoß an das US-Handelsministerium weiter, was wiederum das Unternehmen anschreibt. Auf eine solche Anfrage muss unverzüglich geantwortet werden. Verbraucher können sich darüber hinaus ein unabhängiges Schiedsgericht anrufen, das bestimmte Sanktionen verhängen kann. Das Unternehmen legt vorher fest, welche Stelle diese Aufgabe übernehmen soll. Grundsätzlich sind Unternehmen unter dem Privacy Shield dazu verpflichtet, effektive Mechanismen des Rechtsschutzes für EU-Bürger einzurichten. Für Verbraucher ist dieses Verfahren kostenlos. Als quasi letzte Instanz können sich EU-Bürger an das so genannte „Privacy Shield Panel“ wenden.
Quelle: Spiegel Online / heute.de / Bitkom