Die erneuerbaren Energien sind längst keine Nischentechnologie mehr, sie werden erwachsen. Deshalb soll die Höhe ihrer Förderung künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern wettbewerblich am Markt bestimmt werden. Der im Kabinett verabschiedete BMWi-Erfahrungsbericht zu den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Jahr 2015 zeigt, dass das Instrument der Ausschreibungen erfolgreich ist. Die Wettbewerbsintensität in allen drei Ausschreibungsrunden war hoch, das Preisniveau für die Förderung ist von Runde zu Runde gesunken, was nicht zuletzt für die Stromkunden eine gute Nachricht ist. Viele verschiedene Akteure haben sich beteiligt und auch kleine Bieter und Projekte haben Zuschläge erhalten.
Förderungen für andere EE sollen ebenfalls umgestellt werden
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel hierzu: "Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben sehr gut funktioniert. […] Wir wollen daher in einem zweiten Schritt mit dem EEG 2016 auch die Förderung für die anderen erneuerbaren Energien grundsätzlich auf Ausschreibungen umstellen. […]"
Hohe Wettbewerbsintensität lieferte niedriges Preisniveau
Der Erfahrungsbericht bildet die Grundlage für den bereits im EEG 2014 angelegten Systemwechsel. So soll spätestens ab dem Jahr 2017 die Förderhöhe für Strom aus erneuerbaren Energien über Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden. Im Jahr 2015 fanden insgesamt drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. Alle drei Runden mit einem Volumen von insgesamt 500 Megawatt waren von einer hohen Wettbewerbsintensität gekennzeichnet. Die Gebotsmenge war jeweils deutlich überzeichnet. Das Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken (9,17 ct/kWh -> 8,49 ct/kWh -> 8,00 ct/kWh). Der jeweilige Zuschlagswert lag deutlich unter dem jeweiligen Höchstpreis und in der Regel niedriger als die staatlich festgelegte Förderhöhe nach dem EEG 2014.
Keine 1:1-Übertragung der Regeln
Der Erfahrungsbericht zeigt, dass Ausschreibungen im Bereich erneuerbarer Energien funktionieren, wenn die Ausschreibungsregeln optimal auf die Charakteristik der teilnehmenden Branche und des Marktsegments angepasst werden. Eine einfache 1:1 Übertragung der Ausschreibungsregelung für Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien wird nicht empfohlen. Gleichwohl können aus den Erfahrungen mit dem Verfahren der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen viele Elemente auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien genutzt werden.
Der Bericht ist hier (PDF) abrufbar.
Quelle: BMWi