Osram und ams führen seit dem 13. August konstruktive Gespräche über eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) sowie weitere Themen und werden diese fortsetzen. Beide Parteien beraten dabei sorgfältig über die Details einer solchen Vereinbarung, die Voraussetzung für eine Übernahme durch ams ist. Gemeinsames Ziel ist, dass ams sein Angebot während der Laufzeit des veröffentlichen Übernahmeangebots der Finanzinvestoren Bain Capital und The Carlyle Group, also vor Ablauf des 5. September 2019, starten kann.
Am 18. August hatte die ams AG Osram den Vorschlag unterbreitet, ein Angebot über 38,50 Euro je Aktie für alle ausstehenden Anteile an der OSRAM Licht AG abzugeben. Voraussetzung für die Einreichung der Offerte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde – der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – ist, dass Osram ein bestehendes Stillhalteabkommen auflöst, welches ams derzeit den Erwerb von Osram-Aktien untersagt. Dieses war geschlossen worden, als der österreichische Sensor- und Chipspezialist infolge des von ihm geäußerten Übernahmeinteresses Einblick in die Bücher von Osram erhielt.
Neben Angebotspreis und Finanzierungskonzept ist für Osram ein stabiles Umfeld für die weitere Transformation zu einem halbleiterbasierten Hightech-Photonik-Unternehmen wichtig. Darüber hinaus legt der Vorstand von Osram in den Verhandlungen Wert auf angemessene Schutzzusagen für alle wesentlichen Stakeholder, insbesondere für die Mitarbeiter des Unternehmens und die wesentlichen Unternehmensteile. Vorstand und Aufsichtsrat von Osram wollen die derzeit zu verhandelnde Zusammenschlussvereinbarung zeitnah prüfen und in der Folge über die Aufhebung des Stillhalteabkommens entscheiden.
Wie das Handelsblatt nun informierte, wird die Entscheidung über einen Kooperationsvertrag mit ams erst einmal vertagt.
Quelle: Osram/ Handelsblatt