Novelle des Marktanreizprogramms soll neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt setzen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt.
Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.
Die Reform reagiert durch neue Impulse und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf eine derzeit verhaltene Marktdynamik. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 %.
Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft. Diese ist hier abrufbar (nichtamtliche Lesefassung).
Quelle: BMWi

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