is zum 31. Dezember diesen Jahres müssen in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt bereits seit 17. Dezember 2009, in Bremen seit Mai 2010 und in Niedersachsen seit November 2011. In allen drei Bundesländern müssen zum Jahreswechsel in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder installiert sein.
Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer zuständig. „Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, sind nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht informiert. Oft wissen sie nicht, dass auch sie der Gesetzgebung unterliegen“, meint Christian Rudolph, Vorstand von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Vor allem private Eigentümer haben jetzt noch die Gelegenheit, bei ihren letzten Weihnachtseinkäufen auch an Rauchmelder zu denken.“
Mieter mit Wartung oft überfordert
Die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In Bremen und Niedersachsen sind die Mieter dafür verantwortlich, in Sachsen-Anhalt die Eigentümer. Die Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt allerdings, dass die Mieter mit der notwendigen Wartung häufig überfordert sind, inklusive der notwendigen Nachweispflicht. Um sicher zu gehen empfiehlt sich, die Wartung in Eigentümerhand zu belassen oder mit „Q“-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder zu beauftragen.
Formelle Kontrollen zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht sind nicht geplant. Kommt jedoch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand gesundheitlich zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich die Frage, ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert hätte. Spätestens dann könnte der verantwortliche Eigentümer mit unangenehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert werden.
Quelle: Forum Brandrauchprävention e.V.