Wie die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH („BSH“) bekannt gab, hat das Unternehmen vom Bundeskartellamt grünes Licht für die Einführung ihres neuen leistungsorientierten Rabattsystems erhalten. Das in 2013 geltende Rabattsystem sah eine unterschiedliche Bewertung der Handelsleistungen des stationären Handels und des Online-Handels vor. Das Bundeskartellamt betrachtete dies als eine potentielle Benachteiligung der Online-Aktivitäten eines Händlers.
Die BSH hat das Rabattsystem daraufhin im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens in enger Kooperation mit dem Bundeskartellamt abgeändert. Seit dem 1. Januar 2014 werden die Handelsleistungen des stationären Handels und des Online-Handels gleich bewertet. Die BSH ist nach wie vor davon überzeugt, dass das zum 1. Januar 2013 eingeführte Rabattsystem in jeder Hinsicht den kartellrechtlichen Vorgaben entsprach, hat sich aber im Interesse der Rechtssicherheit zu einer Modifizierung des Rabattsystems bereit erklärt. Die leistungsorientierte Ausgestaltung des Systems bleibt erhalten.