Das Bundeskabinett hat heute die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des "nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen" beschlossen. Das neue Effizienzlabel gilt ab dem 1. Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, und liefert Verbrauchern kostenfrei Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel. Neben den Informationen auf dem Energieeffizienzlabel werden Verbraucher zudem kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen wie z. B. Heizungschecks oder die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderungen der KfW und des BAFA hingewiesen.
Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre. Über 70 Prozent der installierten Heizgeräte würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Hier liegt großes Potential für Effizienzsteigerungen. Dennoch werden derzeit lediglich rund 3 Prozent der Heizgeräte ausgetauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate würde es also noch circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre. Das Effizienzlabel und die Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen daher dazu führen, die Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres Heizkessels zu verbessern und so die Motivation zum Austausch zu erhöhen. Erwartet wird damit, die Austauschrate bei Heizgeräten um circa 20 Prozent pro Jahr steigern zu können.
Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren.
Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt das vom Bundeskabinett beschlossene Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. „Das Effizienzlabel für Heizkessel sensibilisiert Hauseigentümer für den Umstieg auf Erneuerbare Energien und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, so BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.
Quelle: BMWi / BEE