Seit heute, dem 1. September 2014, kennzeichnet ein neues Energielabel alle in der EU erhältlichen Staubsauger. Das Label, das Verbrauchern bereits von Waschmaschinen oder Kühlschränken bekannt ist, informiert Verbraucher auf einen Blick über die Energieeffizienzklasse, den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Jahr, die Reinigungsleistung, die Geräuschentwicklung und die Staubabgabe der Modelle.
Bisher konnten sich Verbraucher beim Kauf eines neuen Staubsaugers vor allem an unterschiedlichen Wattzahlen orientieren. Diese geben allerdings keine Auskunft über die eigentlichen Qualitätsmerkmale, wie die Saugkraft oder die Lautstärke. Dank beispielsweise verbesserter Motoren und Ventilatoren können Hersteller heute eine gute Saugleistung bei verringerter Wattzahl sicherstellen. Auch Staubemissionen und Lautstärke waren bislang nicht einheitlich ausgewiesen. Das Label bietet nun eine bessere Orientierungshilfe beim Kauf.
Parallel zur Markteinführung des EU-Labels für Staubsauger tritt auch die EU-Ökodesign-Verordnung zu Staubsaugern in Kraft. Diese formuliert verschiedene Mindestanforderungen an neue Staubsauger. Werden diese nicht erreicht, dürfen Geräte in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab diesem Herbst dürfen Modelle so nur noch eine maximale Nennleistungsaufnahme von unter 1600 Watt haben, ab September 2017 sogar nur noch unter 900 Watt. Das Ziel von EU-Label und EU-Ökodesign ist die Halbierung des Energieverbrauchs von Staubsaugern bis 2020 ohne Komfortverlust.
Quellen: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) / Robert Thomas, Metall und Elektrowerke GmbH & Co. KG / Deutscher Pressestern