Das Bundesumweltministerium (BMU) baut sein Beratungsangebot zum kommunalen Klimaschutz aus. Dadurch können Klimaschutzmaßnahmen reibungsloser umgesetzt und schneller Erfolge erzielt werden. Bei der Umsetzungsberatung erhalten Kommunen und weitere Akteure Hilfestellung und individuelle Beratung bei Fragen rund um die Themen Projektmanagement, Vergabe und Verwaltungsorganisation. Im Rahmen des Förderprogramms „Kommunalrichtlinie“ der Nationalen Klimaschutzinitiative berät das BMU seit vielen Jahren intensiv zu Fördermöglichkeiten und zu Fragestellungen im Antragsprozess.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wirksamer Klimaschutz wird in Rathäusern, in Schulen, Kitas und Sportvereinen gelebt. Dieses Engagement ist trotz der Corona-Belastungen weiterhin groß. Deshalb bauen wir unser Beratungsangebot aus. Bei der Umsetzung eines geförderten Klimaschutzprojektes können unterschiedliche Herausforderungen auftreten. Es sind Vergabeverfahren durchzuführen, Planungsleistungen zu erbringen und Fristen einzuhalten. Ich freue mich, dass wir an dieser Stelle zukünftig noch mehr Unterstützung anbieten können. Unsere Ziele dabei sind mehr Klimaschutz und schnellere, spürbare Erfolge.“
Damit Klimaschutzvorhaben nach erfolgreicher Bewilligung schnell in die Umsetzung gelangen, erhalten Projektnehmer im Rahmen der Kommunalrichtlinie zukünftig noch mehr Unterstützung. Das Angebot umfasst Einzelberatungen für die Umsetzung strategischer und investiver Vorhaben im kommunalen Klimaschutz sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln in Form vom Checklisten, Vorlagen oder Erfahrungsberichten. Darüber hinaus können Beratungen zu den Themen Vergabe, Verwaltungsorganisation, strategische Steuerung und Projektmanagement in Anspruch genommen werden.
Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 vielfältige Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Radverkehrsinfrastruktur, Abfall, Abwasser und Trinkwasser oder Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen. Gefördert werden auch strategische Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und der Einsatz von Klimaschutzmanagerinnen und –managern in Kommunalverwaltungen.
Die Umsetzungsberatung bettet sich in das bestehende Unterstützungsangebot im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ein. Beratungsmöglichkeiten bestehen bereits zu allgemeinen Fragen rund um den kommunalen Klimaschutz, zu Fördermitteln und zur Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms Kommunalrichtlinie. Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms gelten in diesem Förderprogramm bis zum 31.12.2021 erhöhte Förderquoten sowie die zeitweise Absenkung des zu erbringenden Mindesteigenanteils. Finanzschwache Kommunen werden z. T. von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit, in einigen Fällen wird eine Vollfinanzierung möglich. Anträge können ganzjährig gestellt werden.