Mit der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der EMV Richtlinie 2014/30/EU sowie der Ablösung der R&TTE Richtlinie durch die RED (Radio Equipment Directive) ändern sich in diesem Jahr die Rahmenbedingungen für Hersteller von elektrischen und elektronischen Produkten.
Erweiterte Dokumentationspflichten
Am 20. April 2016 ist auf die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU umgestellt worden. Daher kommen auf die Hersteller jetzt erweiterte Dokumentationspflichten zu. Parallel werden die Kontrollmöglichkeiten der Marktaufsichtsbehörden verbessert. Hersteller sollten deshalb nicht nur ihre CE-Erklärungen überarbeiten, sondern gleichzeitig prüfen, ob die Dokumente zur Konformität ihrer Produkte vollständig und aktuell sind. Das raten die EMV-Experten von TÜV NORD.
Übergangsfrist für die RED 2014/53/EU
Eine ähnliche Herausforderung ergibt sich aus der Ablösung der R&TTE Richtlinie durch die RED 2014/53/EU zum 13. Juni 2016. Vielen Herstellern ist nicht klar, dass bei der Verwendung von Funk-Schnittstellen wie z.B. WLAN oder Bluetooth diese Richtlinie anzuwenden und auch bei der CE-Erklärung zu nennen ist. Bei der Einführung der RED gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017.
Quelle: TÜV Nord