Vor weiteren Belastungen der Solarenergie und faulen Kompromissen warnt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach einem ersten Treffen zum Thema im Kanzleramt wollen Bund und Länder die Gespräche am 31. Mai fortsetzen. Dies soll bereits die Entscheidungssitzung werden.
Für 2025 40 bis 45 Prozent erneuerbare Energien
Bis 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen. Das EEG 2016 soll das zentrale Instrument werden, um diesen Ausbau zu erreichen. Bundeskanzlerin Merkel betonte: "Wir haben einen Korridor festgelegt: Für das Jahr 2025 wollen wir einen Anteil der erneuerbare Energien an der Stromerzeugung von 40 Prozent bis 45 Prozent haben." Sie definierte außerdem die drei Leitgedanken der Novelle:
Drei Leitgedanken der Reform des EEG 2016
- Der Ausbaukorridor, der vereinbart werden soll, wird eingehalten. Das heißt, dieser Ausbaukorridor soll weder über- noch unterschritten werden.
- Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen insgesamt möglichst gering gehalten werden. Das soll vor allem durch die Ausschreibung unterstützt werden. Eingeführt werden Ausschreibungen für alle großen Photovoltaik-Anlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Biomasseanlagen ein. Künftig werden damit rund 80 Prozent der Strommenge aus Neuanlagen ausgeschrieben.
- Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Das bedeutet, dass auch die vielen kleinen Akteure – Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche – weiterhin Teil der Energiewende sind und in dem Rahmen ihre gute Arbeit fortsetzen können.
EE-Verbände warnen vor den Auswirkungen der jetzigen Planung
Ausdrücklich warnt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. davor, den Fördermechanismus von Solarstromanlagen auch im Gebäudebereich auf Ausschreibungsverfahren umzustellen. Förder-Auktionen von Photovoltaikdächern würden scheitern, so die übereinstimmende Auffassung. Komplexe, heterogenere und kleinteilige Projekt- und Investorenstrukturen, Finanzierungs- und Planungsprozesse stünden dem entgegen.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. kritisierte die geplante Novelle. "Der EEG 2016 Entwurf muss dringend nachgebessert werden“ so Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE, und warb für die Positionen des Verbands:
- Mindestens 2,5 Gigawatt Nettozubau für Wind an Land
- Keine Ausschreibung für Photovoltaik Anlagen unter 1 Megawatt
- Den Bestand der Bioenergie dauerhaft sichern
- Kein Deckel für Photovoltaik von 52 Gigawatt
- Keine Benachteiligung von Bürgerenergie bei Ausschreibungen
Mehr Informationen zur geplanten Novelle finden Sie hier. Mehr Infos zu den Argumenten der Verbände finden Sie hier und hier.
Quelle: Bundesregierung / BSW Solar / BEE