Das Kabinett hat gestern den beiden zentralen Bausteinen des Klimapakets zugestimmt, die ElektroWirtschaft berichtete bereits.
Lesen Sie im Folgenden die Statements der Verbände:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.:
Das Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung verabschieden will, ist aus Sicht des ZVEI zu schwach, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. „Wir sehen viele Maßnahmen im Kleinklein, aber nicht den großen Wurf“, sagt Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Die Klimaziele lassen sich so nicht erreichen.“
Der Verband bemängelt unter anderem das Fehlen einer schlüssigen Agenda beim Netzausbau. „Ohne die überfälligen Investitionen in intelligente Verteilnetze wird die Energiewende nicht gelingen“, so Dr. Mittelbach weiter. „Die Netze sind am Limit und nicht für die stark dezentral ausgerichtete Energieerzeugung und -verteilung ausgelegt.“
Der ZVEI unterstützt, dass der Ausstoß von CO2 ab 2021 einen jährlich steigenden Preis erhalten soll. Die Belastungen aus dem Emissionshandel sollten allerdings durch eine grundlegende Reform des Energiesteuersystems kompensiert werden. „Wir brauchen einen Rahmen, der bei uns endlich Anreize für Investitionen in emissionsmindernde Technologien setzt“, erklärt der Vorsitzende der Geschäftsführung. „Damit helfen wir den Klimazielen und können auch Leitanbieter für unsere klimafreundlichen Produkte weltweit werden.“
Der Verband tritt insgesamt für eine ambitioniertere Klimaschutzpolitik ein als die Bundesregierung und fordert verlässliche und umfassende Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele. „Die Unternehmen und besonders die Menschen müssen endlich wissen, was auf sie zukommt“, kritisiert Dr. Mittelbach. Anderenfalls gehe gesellschaftliches Vertrauen verloren, das gerade ein Klimaschutzgesetz dringend benötige.
Bundesverband Solarwirtschaft:
Die Solarbranche begrüßt die heute im Bundeskabinett verabschiedeten Pläne zur Aufstockung der Solarenergie-Ausbauziele im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Diese seien ein Schritt in die richtige Richtung, bedürften aber dringend weiterer Nachbesserungen und einer schnellen gesetzlichen Konkretisierung. Andernfalls sei die Versorgungssicherheit mit klimafreundlicher Energie bereits Mitte der zwanziger Jahre ernsthaft in Gefahr. Davor hatte jüngst ein Gutachten von Bonner Marktforschern gewarnt, das im Auftrag vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und der Innovationsplattform The smarter E Europe erstellt wurde.
Gegenüber den bereits im September verabschiedeten Eckpunkten hat die Bundesregierung nun ihre Pläne zum Ausbau der Photovoltaik konkretisiert. Demnach strebt sie an, bis 2030 den Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung von derzeit rund 49 Gigawatt (GW) auf 98 GW und damit rund 17 Prozent zu verdoppeln. “Dieses Etappenziel müssen wir bereits in der Hälfte der Zeit – Mitte der 20er Jahre – erreichen, wenn wir die Klimaziele ernst nehmen”, appelliert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW an die Politik. Er fordert die Bundesregierung auf, noch im Herbst Marktbarrieren wie den 52 GW-Förderdeckel zu beseitigen und die Ausbauziele im Erneuerbaren-Energien-Gesetz entsprechend anzuheben.
Zu kurz springt die Bundesregierung nach Einschätzung des BSW auch im Wärmesektor. Die angekündigte Verbesserung der Förderkonditionen für den Einsatz von EE-Heizungen sei zu begrüßen und müsse zur Vermeidung von Attentismus schnell umgesetzt werden. Ohne verbindliche Mindeststandards zur Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Heizungssanierung und ohne eine angemessene Bepreisung von Kohlendioxidemissionen werden Öko-Heizungen allerdings weiter eine Ausnahme bleiben.
Mit der Solartechnik steht eine millionenfach bewährte und inzwischen sehr preiswerte Klimaschutztechnik zur Verfügung. Solarenergie genießt höchste Akzeptanzwerte und könnte ein Vielfaches der Treibhausgasemissionen einsparen.
BDEW, Stefan Kapferer:
„Sowohl das Klimaschutzgesetz als auch das Klimaschutzprogramm wirken noch undurchdacht und nicht kohärent mit den Zielen der Energiewende: Mit den Vorschlägen aus dem Klimaschutzprogramm ist das 65-Prozent-Ziel für den Erneuerbaren-Ausbau kaum zu erreichen. Bei Windanlagen an Land wird die Fehlsteuerung besonders deutlich: Anstatt Hemmnisse abzubauen, wird der Ausbau durch pauschale Mindestabstände zusätzlich noch erschwert. Der zaghafte Einstieg in die CO2-Bepreisung und die unzureichende Strompreis-Entlastung sind ebenso enttäuschend.
Auch der Entwurf für das Klimaschutzgesetz sollte dringend nachgebessert werden: Er steht in eklatantem Widerspruch zu den Beschlüssen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, zu denen sich die Bundesregierung ausdrücklich bekannt hat. In einem aufwendigen Prozess wurde eine Systematik entwickelt, wie der Energiesektor sein sektorspezifisches Klimaschutzziel für 2030 erreichen kann. Die im Entwurf für das Klimaschutzgesetz vorgesehene Festlegung von Jahresemissionsmengen verbunden mit einer möglichen Verpflichtung zu Sofortprogrammen würde die Beschlüsse der KWSB aushebeln. Der dringend notwendige Planungshorizont – vor allem auch in den Kohleregionen – wäre damit hinfällig und Verunsicherung bei den Betroffenen vorprogrammiert.
ZDH, Hans Peter Wollseifer:
„Das Klimaschutzgesetz und das dazugehörige Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen dem Klimaschutz einen verlässlichen Rahmen geben, erzeugen in der derzeitigen Planung aber Unsicherheiten für die Betriebe. Wenn sich bei der jährlich angedachten Überprüfung der Klimaschutz-Zielerreichung abzeichnet, dass manche Ziele nicht erreicht wurden und die Klimaschutzmaßnahmen in der Folge stetig angepasst werden, dann fehlt der langfristig verlässliche Rahmen für unternehmerisches Handeln und erforderliche Klimaschutzinvestitionen bleiben aus.
Anstatt eines zu häufigen Nachsteuerns muss vielmehr darauf geachtet werden, dass die CO2-Bepreisung tatsächlich zügig zu einer wirksamen und verlässlichen Mengensteuerung mit Zertifikatehandel führt. Dies ist nach dem heute dem Klimakabinett vorliegenden Klimaschutzprogramm aber frühestens ab dem Jahr 2026 zu erwarten. Die Energie- und Klimaschutzpolitik muss gerade im Kontext einer CO2-Bepreisung stärker auf marktwirtschaftliche Prinzipien und Methoden aufgebaut werden. Zudem muss die Komplexität des einschlägigen Ordnungsrechts verringert werden, damit Betriebe sich effektiv daran ausrichten können. Auch hierzu fehlen im vorliegenden Klimaschutzprogramm der Bundesregierung Lösungen. Wenn die Energie- und Klimaschutzpolitik Wirkung entfalten und von allen Teilen der Gesellschaft akzeptiert werden soll, muss sie dringend entbürokratisiert werden und Verlässlichkeit schaffen.