Kosten Messe-Absagen und -Verschiebungen

KfW fördert im Auftrag des BMWK den Einbau nachhaltiger Heizungen

Eine moderne klimafreundliche Heizung rechnet sich langfristig nicht nur durch geringere Heizkosten – dank geringerer Treibhausgas-Emissionen trägt sie auch aktiv zum Umweltschutz bei. Die Bundesregierung belohnt deshalb den Umstieg auf nachhaltige Heizformen mit attraktiven Zuschüssen. Diese können bei der KfW beantragt werden.

Mit der dritten Antragstellergruppe Ende August erhalten nun alle potenziell Förderberechtigten die Möglichkeit, die großzügigen Fördermittel bei der KfW zu beantragen. Anträge können jetzt alle Privatpersonen als Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen für Wohn- und Nichtwohngebäude stellen.

Die Antragstellung ist kein Hexenwerk – sie erfolgt in einem einfachen Online-Verfahren. Dafür wird zwingend ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt. Keine Angst: Dieser Vertrag muss eine so genannte „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ enthalten und wird dadurch erst nach Zusage gültig; im Falle einer Ablehnung besteht also kein Risiko. Nach der Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ lädt der Antragssteller den Lieferungs- oder Leistungsvertrag sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen im Kundenportal hoch. Eine Zuschusszusage und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten.

Die Förderung umfasst neben Wärmepumpen auch solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und wasserstofffähige Heizungen. Die Fördersumme ist je nach Antragstellergruppe und Maßnahme unterschiedlich, die Grundförderung beträgt jedoch für alle 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Dazu können verschiedene Boni kommen. Die Förderung für die Umrüstung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses kann so bei einem Förderhöchstbetrag von 30.000 EUR auf bis zu 70 Prozent klettern. Das wären 21.000 Euro. Für die Einreichung der Nachweisunterlagen hat der Antragssteller bis zu 36 Monate Zeit. 

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