Am 23. Oktober hat das Bundeskabinett das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Als einheitliches Regelwerk fasst es unterschiedliche Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zusammen. Auf Betreiben des ZVEH wurde zwar die Diskreditierung der Stromheizungen aus dem Entwurf entfernt. Der Verband sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf und wird sich für Nachjustierungen einsetzen.
Die Ausgangsposition
Mit dem neuen Gesetz werden unterschiedliche Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus Erneuerbaren Energien – Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – in einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt. Damit wird unter anderem die Vorgabe der europäischen Gebäudeenergie-Richtlinie umgesetzt, einen einheitlichen Niedrigstenergie-Standard für Neubauten festzuschreiben.
Keine Diskreditierung der Stromdirektheizung
Erfreulich ist aus Sicht des ZVEH, dass ein von ihm stark kritisierter Punkt – die unnötige Diskreditierung von Stromdirektheizungen – aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurde. So war im Referentenentwurf des GEG noch vorgesehen, dass für die Heizung genutzter PV-Strom nicht auf den Energieverbrauch des Gebäudes anrechenbar sein sollte. Derartige Verbote sind jedoch nicht technologieneutral: Sie schränken Bauherren, Architekten und Planer unnötig ein. Schließlich bieten Stromdirektheizungen durch die Nutzung von Grünstrom sinnvolle Lösungen und erweitern so die Optionen im Bereich der Wärmeversorgung.
Im Vorlauf zu dem Kabinettbeschluss hatte der ZVEH mehrfach Stellung zu dem Gesetzentwurf bezogen und sich dabei insbesondere vehement für eine Streichung der Passage zu den Stromheizungen eingesetzt. Die Forderungen des Verbands wurden im Rahmen der Verbändeinitiative von HEA (Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.), BWP (Bundesverband Wärmepumpe e.V.) und ZVEH sowohl in der Verbändeanhörung Ende Juni 2019 als auch in persönlichen Gesprächen mit zuständigen Vertretern des BMWi und BMU vorgetragen. Zur Untermauerung der Argumentation wurde ein von der Initiative beim Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH (ITG) beauftragtes Gutachten herangezogen. Das Ergebnis: Die Diskreditierung von Stromheizungen wurde schließlich aus dem finalen Gesetzesentwurf herausgenommen.
Einsatz von PV-Strom realitätsnah bewerten
Der ZVEH kritisiert jedoch weiterhin, dass das GEG zu starke Einschränkungen bei der Anrechnung von Photovoltaik-Strom (PV-Strom) enthält: Die Größe der PV-Anlage ist reglementiert, der Speicherbonus zu gering, und für die Anrechnung des PV-Stroms wurde ein Maximalwert festgelegt. Eine realitätsnahe Bewertung von PV-Strom ist damit nach wie vor nicht gegeben.
Quelle: ZVEH