Der ZDH teilte am 3. Juli 2013 mit, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt wird und damit Diskontinuität eintritt. Dies bedeutet, dass das gesamte Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Legislaturperiode neu aufgerollt werden muss.
Die aktuelle Entwicklung trägt den großen Bedenken Rechnung, die alle Teile der Handwerksorganisation gegenüber Parlament und Regierung vorgetragen haben. Offensichtlich konnte die Einschätzung überzeugen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht geeignet ist, Zahlungsfristen zu verkürzen. Es wurde stattdessen davon ausgegangen, dass sich durch den Gesetzesentwurf die tatsächlichen Zahlungsfristen sogar verlängern.
Quelle: ZDH