Der BGA hat zusammen mit weiteren Wirtschaftsverbänden eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz erstellt. Sie ist am 11. Dezember 2015 an Adressaten in Bundestag und Bundesregierung versandt worden.
Die Verbände begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich. Er enthält Korrekturen einzelner Vorschriften der Insolvenzordnung, die geeignet sind, Fehlentwicklungen in der Praxis der Insolvenzanfechtung, insbesondere der Vorsatzanfechtung, entgegenzuwirken, und trägt zu mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen bei.
Die vorgesehenen Änderungen stellen laut BGA eine willkommene Verbesserung der Rechtslage für Großhandelsunternehmen dar. Dies trifft insbesondere auch auf die Regelungen zur Gewährung von Zahlungserleichterungen durch Unternehmen zu, welche sich bedauerlicherweise zu einem zentralen Angriffspunkt für Vorsatzanfechtungen entwickelt haben.
Der Stellungnahme waren bereits eine gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Referentenentwurf vom 8. Juni 2015 sowie zahlreiche Aktivitäten des BGA vorangegangen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Januar 2016 beginnen und voraussichtlich im April abgeschlossen sein.