Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2016 ausgeschrieben

Seit 1985 wird der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg alljährlich an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Sonderpreis für junge Unternehmen

Mit der Auszeichnung sollen herausragende Bemühungen mittelständischer Unternehmen um Entwicklung und Anwendung neuer Technologien eine öffentliche Anerkennung finden. Auch im Jahr 2016 vergibt das Land Baden-Württemberg Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro sowie Urkunden. Daneben vergibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.

Bewerbungsschluss: 31. Mai

Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2016 eingereicht werden.
An dem Wettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die in Baden-Württemberg sitzen und mit nicht mehr als 500 Beschäftigten einen maximalen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro erzielen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise sollen im Herbst 2016 verliehen werden.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Ausschreibungsunterlagen gibt es im Internet unter
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Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart

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