Bundesbauministerin Barbara Hendricks sieht die Baubranche eng mit der Energiewende verbunden. Planer und Architekten, Bauunternehmer und Baustoffproduzenten hätten sich längst auf die Notwendigkeit energiesparender Gebäude eingestellt, sagte Hendricks vor Teilnehmern einer Fachtagung des Bundesbauministeriums im Rahmen der Messe BAU 2015 in München. Als Umwelt- und Bauministerin betrachte sie es als ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, "dass die Wohnkosten bezahlbar bleiben und gleichzeitig der erforderliche Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird". Hendricks gab neue Förderrichtlinien des Bundes für besonders effiziente Neubauten von Schulen, Kitas und anderen Bildungseinrichtungen bekannt und kündigte eine Reform der Energieeinsparverordnung für 2016 an.
Kernstück der Klima- und Energiepolitik bleibe das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das bis 2018 weiterentwickelt, verstetigt und um 200 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro aufgestockt werde. Hendricks: "Energieeffizienz haben wir zu einer wichtigen Säule der Energiewende gemacht. Maßnahmen sollen da getroffen werden, wo der größte vertretbare Effekt eintritt. Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz geeigneter Anlagentechnik. Die restliche benötigte Energie soll perspektivisch aus erneuerbaren Quellen stammen."
Die Bundesbauministerin verwies darauf, dass für Bildungsbauten, die nach dem erprobten Standard "Energieeffizienzhaus-Plus" errichtet werden, ab sofort eine neue Förderrichtlinie zur Verfügung stehe. Sie solle Anreize gegeben, den "Plus-Energiestandard" bei Modellvorhaben an Kindertagesstätten, Schulen und geeigneten universitären Einrichtungen zu erproben.
Darüber hinaus kündigte Barbara Hendricks eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bis 2016 an. Damit sollten EU-Vorgaben umgesetzt und der Niedrigstenergiegebäude-Standard eingeführt werden – ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für private Neubauten. Dabei werde auch überprüft, wie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gebäude-Energieausweise verbessert und ein besserer Abgleich zwischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und EnEV hergestellt werden könne. Hendricks: "Mir ist wichtig, dass wir auch bei der Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Technologieoffenheit und den Verzicht auf Zwangssanierungen als feste Eckpunkte der Politik beibehalten."
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit