Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat sich – zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum – das Ziel gesetzt, den Wohnungsbau einfacher, schneller und effizienter zu machen. Das Planen und Bauen nach dem sogenannten “Gebäudetyp E” birgt hierfür große Potenziale, die mit der BMWSB-“Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E” und einer Anpassung des Vertragsrechts durch das Bundesjustizministerium bundesweit gefördert werden sollen.
Vorteile im Überblick
- Mit dem Gebäudetyp E wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.
- Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, ohne dass dies Qualität und Sicherheit der Gebäude beeinträchtigt.
- Der Gebäudetyp E kann bei Neubauvorhaben und im Bestand genutzt werden.
- Die zielgerichtete und nutzerorientierte Anwendung von Baunormen führt zu einem effizienteren Einsatz von Materialien, geringeren Planungs- und Baukosten.
Der ZVEI kritisiert
Am Mittwoch diskutierte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E. Während der ZVEI das Anliegen teilt, Bauen kostengünstiger und einfacher zu gestalten, sieht der Verband die vorgesehene Abweichung von bautechnischen Normen mit Blick auf die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) kritisch.
Der Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes sieht vor, das von anerkannten Normen wie zum Beispiel DIN 18012 bis 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden) künftig rechtsicher abgewichen werden kann. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung ein einfacheres Bauen fördern. „Diese Normen beschreiben eine Reihe kombinierter Sicherheits- und Ausstattungsmerkmale, die nicht wie im Entwurf vorgesehen voneinander getrennt betrachtet werden können. Der Rückgriff auf bautechnische Normen darf nicht ausschließlich den Aspekt der Sicherheit berücksichtigen, sondern muss auch weitere, durch gesetzliche Vorgaben vorgegebene Funktionalitäten etwa der elektrischen Anlage abbilden. Dazu gehört auch die Definition von Mindestausstattungen“, erklärt Sebastian Treptow, Bereichsleiter Gebäude im ZVEI. Wirkliches Einsparpotenzial böte die Abweichung im Fall der Elektroinstallation zudem nicht. Diese sei im Wohnungsneubau für nur etwa drei Prozent der Gesamtkosten verantwortlich. Eine geringere Ausstattung erhöhe jedoch das Risiko von Unfällen oder Bränden durch eine Überlastung der elektrischen Anlage.
Normen dienen als Grundlage für die Planung von Gebäuden. Sie sorgen für Planungssicherheit, Transparenz und Vergleichbarkeit und tragen damit zur Optimierung der gesamten Prozesskosten bei. Treptow: „Ohne Planungsnormen sind Angebote für Auftraggeber und Bauherren nicht mehr vergleichbar. Zudem droht eine Kostenexplosion, weil sich die Planung ohne verbindliche Vorgaben vervielfältigen wird.“ Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, Prozesse im Wohnungsneubau zu beschleunigen und Baukosten zu senken, würde so konterkariert.
Neu errichtete Gebäude müssen eine zukunftsfähige elektrische Infrastruktur haben. Hier auf Ausstattungsmerkmale zu verzichten, wäre kontraproduktiv. Die Kosten für das Nachrüsten von Energiewendetechnologien wie Wärmepumpen, PV-Anlagen, Stromspeicher oder Ladestationen stehen in keinem Verhältnis zu den geringen Einsparpotenzialen, die durch die Abweichung von den vorgenannten Normen erzielt wird.
Bereits heute ist der Gebäudebestand in Deutschland zum großen Teil nicht energiewendefähig. Der Gebäudesektor verfehlt regelmäßig die Klimaschutzziele. Dabei steckt gerade hier enormes Potenzial, Energie effizient einzusetzen und so den Verbrauch – und damit die Kosten – sowie den CO2-Ausstoss zu verringern. Aus Sicht des ZVEI sollte innovatives, nachhaltiges und zugleich sicheres wie zukunftsfähiges Bauen innerhalb der bestehenden und bewährten technischen Normensetzung erfolgen.