Zahlreiche Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen wurden seit 2016 neu oder erweitert aufgelegt, bis 2023 sollen weitere hinzukommen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), aber auch Großunternehmen können davon enorm profitieren. Doch die Fördermöglichkeiten werden kaum genutzt. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sie einen Anspruch auf Zuschüsse haben. Armin Sulzmann, Experte für Energiesysteme bei cp energie und Referent der TÜV NORD Akademie, erklärt, was bei einem Förderantrag zu beachten ist und welche Hürden es dabei geben kann.
„Gerade einmal 15 Prozent der deutschen Unternehmen setzen Energieeffizienzmaßnahmen um“, berichtet Armin Sulzmann aus der Praxis. „Davon nutzen auch nur wenige die verfügbaren Fördermöglichkeiten teilweise oder vollständig aus – und das obwohl jedes zweite Unternehmen plant, zukünftige Ausgaben für Energieeffizienzmittel fördern zu lassen. Dabei sind je nach Maßnahme und Förderprogramm ein Zuschuss von 20 bis 80 Prozent möglich.“
Die Förderinstitute
Zurzeit gibt es drei große nationale Förderinstitute in Deutschland: das Bundesamt für Ausfuhr (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesministerium für Wirtschaft und Industrie (BMWi). Zusätzlich hat jedes Bundesland eigene Förderschwerpunkte festgelegt. Als Energieeffizienzmaßnahme gilt alles, was Strom, Wärme und/oder allgemein CO2 einspart. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz effizienterer Maschinenteile und Anlagen, die Rückgewinnung von Energie, die Nutzung von Abwärme oder eine effiziente Wärmedämmung. Wer solche und ähnliche Maßnahmen im Unternehmen neu plant, kann einen Zuschuss bei den jeweiligen Förderstellen beantragen. „Voraussetzung ist häufig, dass die Maßnahme den Energieverbrauch um mindestens 25 Prozent senkt“, sagt Sulzmann. „In der Praxis gibt es aber auch oft Fälle, bei denen Werte von 50 Prozent und mehr erreicht werden.“
Vorgehen bei der Antragstellung
Die Antragstellung muss in jedem Fall vor der Umsetzung der entsprechenden Energieeffizienzmaßnahme erfolgen. Rückwirkend kann eine Förderung für eine umgesetzte Maßnahme nicht beantragt werden. Grundlage des Antrags ist ein sogenanntes Energieeffizienzkonzept. Dieses wird in der Regel von einem Energieberater erstellt. Er berechnet, ob durch die geplante Maßnahme Einsparungen erreicht werden und in welcher Höhe. Ist das der Fall, kann die Förderanfrage bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. „In den meisten Fällen kann direkt nach Abgabe des Antrags bei der Behörde mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Der Unternehmer muss nicht zwangsweise warten, bis eine Bestätigung oder Ablehnung der Förderung kommt“, so der Experte für Energiesysteme.
„Behörden-Dschungel“ schreckt oft ab
Auf viele Unternehmer wirkt die breite Auswahl an Förderprogrammen und Anträgen auf den ersten Blick abschreckend. Oft wird deshalb gar nicht erst der Versuch unternommen, eine Förderung zu beantragen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen. „Auch, wenn es einige Punkte zu klären gilt, bevor ich mich für eine Energieeinsparmaßnahme entscheide und die Förderung beantrage, rate ich Unternehmern, den geringen Aufwand zu tätigen, denn der Erlös lohnt sich mit Sicherheit“, bekräftigt Sulzmann. Wenn Einsparmöglichkeiten geschickt kombiniert werden, refinanzieren sich Energieeffizienzmaßnahmen teilweise schon nach weniger als drei Jahren. Um die Antragstellung zu vereinfachen, bietet die TÜV NORD Akademie ein thematisch passendes Seminar an.
Quelle: TÜV Nord