Der BGA hat ein Statement zum europäischen Lieferkettengesetz veröffentlicht. Insbesondere die geplante zivilrechtliche Haftung wird ausdrücklich abgelehnt.
“Der veröffentlichte Entwurf des europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes schießt deutlich über das Ziel hinaus. Er lässt sogar das ohnehin schon problematische deutsche Lieferkettengesetz hinter sich. Wie erwartet werden nun auch noch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Insbesondere die geplante zivilrechtliche Haftung lehnen wir ausdrücklich ab“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) in Berlin. „Es ist mir völlig schleierhaft, wie Unternehmen diese Masse an Vorgaben aus Brüssel umsetzen sollen.“
„Wenn es das Ziel ist, konkret Menschenrechte zu schützen, dann brauchen wir ein praxistaugliches Gesetz und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der ganzen Europäischen Union. Insbesondere die weitere Verschärfung der Maßnahmen auf nationaler Ebene muss unter allen Umständen vermieden werden“, betont Jandura.
„Die geplante Ausnahme der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen hilft in der Praxis nicht weiter. Die Realität sieht schon heute so aus, dass die Großen ihre Verantwortung entlang der Lieferkette an die Kleinen weitergeben. Daher brauchen wir einen verbindlichen Rechtsrahmen für kleine Unternehmen” so Jandura abschließend.