Die EU Kommission hat angekündigt, dass für einige chinesische Autohersteller ab dem 4. Juli unternehmensspezifische Zölle erhoben werden sollen, sollte es vorab keine Einigung mit den chinesischen Behörden geben.
Hintergrund ist, dass die Kommission im Rahmen ihrer laufenden Untersuchung vorläufig zu dem Schluss kam, dass die Wertschöpfungskette für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (Battery Electric Vehicles – BEV) in China von unfairen Subventionen profitiere, wodurch BEV-Hersteller in der EU der Gefahr eines wirtschaftlichen Schadens ausgesetzt seien. Im Rahmen der Untersuchung wurden auch die wahrscheinlichen Auswirkungen der Maßnahmen auf Einführer, Verwender und Verbraucher von BEV in der EU untersucht.
Die Kommission hat in der Folge die chinesischen Behörden kontaktiert, um diese Feststellungen zu erörtern und dabei zu sondieren, wie die festgestellten Probleme auf WTO-konforme Weise gelöst werden können.
Unternehmensspezifische Zölle für drei Hersteller
In diesem Zusammenhang hat die Kommission die Höhe der vorläufigen Ausgleichszölle, die sie auf die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEV) aus China einführen würde, vorab offengelegt. Sollten bei diesen Gesprächen mit den chinesischen Behörden keine praktikable Lösung gefunden werden, würden diese vorläufigen Ausgleichszölle ab dem 4. Juli durch eine Sicherheitsleistung (in der von den Zollbehörden in jedem Mitgliedstaat festzulegenden Form) eingeführt und nur für den Fall der Einführung definitiver Zölle erhoben.
Die Kommission würde für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Hersteller unternehmensspezifische Zölle in folgender Höhe erheben:
• BYD: 17,4 Prozent
• Geely: 20 Prozent
• SAIC: 38,1 Prozent
Für andere bei der Untersuchung mitarbeitende BEV-Hersteller in China, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, würde ein gewogener durchschnittlicher Zollsatz in Höhe von 21 Prozent eingeführt.
Für alle anderen BEV-Hersteller in China, die bei der Untersuchung nicht mitarbeiteten, würde ein Residualzoll in Höhe von 38,1 Prozent gelten.
Verfahren und nächste Schritte
Am 4. Oktober 2023 leitete die Kommission von Amts wegen eine formelle Antisubventionsuntersuchung betreffend die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektro-Personenkraftwagen mit Ursprung in China ein, die innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen werden muss. Innerhalb von 9 Monaten nach der Einleitung (d. h. spätestens bis zum 4. Juli) kann die Kommission vorläufige Ausgleichszölle einführen. Die Einführung endgültiger Maßnahmen müsste innerhalb von vier Monaten nach der Einführung der vorläufigen Zölle erfolgen.
Ein BEV-Hersteller in China (Tesla) hat einen begründeten Antrag gestellt, auf dessen Basis für ihn im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung ein unternehmensspezifischer Zollsatz festgesetzt werden könnte. Jedes andere, nicht in die endgültige Stichprobe einbezogene Unternehmen, das seine spezifische Situation untersuchen lassen möchte, kann unmittelbar nach der Einführung der endgültigen Maßnahmen (d. h. 13 Monate nach der Einleitung des Verfahrens) im Einklang mit der Antisubventionsgrundverordnung eine beschleunigte Überprüfung beantragen. Eine solche Überprüfung muss innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen werden.
Die in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen erhielten jeweils Informationen über die sie betreffenden Berechnungen und haben die Möglichkeit, zu deren Richtigkeit Stellung zu nehmen. Sollten diese Stellungnahmen ausreichende Gegenbeweise liefern, kann die Kommission ihre Berechnung im Einklang mit dem EU-Recht anpassen.
Einführung der Zölle wird spürbare Effekte haben
Prof. Dr. Moritz Schularick, Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel, sagt, dass die Einführung der Zölle spürbare Effekte haben wird. Aktuelle Berechnungen mit dem KITE-Modell des IfW Kiel zeigen, dass EU-Zölle von dann insgesamt ca. 31 Prozent auf chinesische Elektroautos zu einem Rückgang der Elektroauto-Importe aus China von rund 25 Prozent führen könnten. Das entspricht einem Wert von rund 4 Mrd. US-Dollar.
Eine aktuelle Studie des IfW Kiel hat den Umfang der chinesischen Industriesubventionen berechnet, die derzeit über 200 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Diese Subventionen verzerren den Wettbewerb und können grundsätzlich Gegenmaßnahmen der EU rechtfertigen. Die jüngste Entscheidung zeigt die Entschlossenheit der Europäischen Union (EU), faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt zu gewährleisten.
Die zu erwartende Erhöhung der Preise für Elektroautos würde allerdings die Klimatransformation verteuern. Die richtige Balance zwischen fairem Wettbewerb und der Förderung grüner Technologien bleibt eine zentrale Herausforderung.“
Ausgleichszölle sind keine Lösung
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V. lehnt das Vorhaben der Europäischen Kommission ab: „Politisch motivierte Entscheidungen mit dem Ziel, den EU-Markt gegen unliebsamen Wettbewerb abzuschotten, lehnen wir ab. Das beschädigt die regelbasierte Handelsordnung und hätte auch vor den internationalen Schiedsgerichten keinen Bestand. Eine Verhängung vorläufiger Ausgleichszölle auf Elektroautos mit Ursprung China durch die EU wird auf der anderen Seite Gegenmaßnahmen auslösen, die auch an dem Konflikt unbeteiligte Unternehmen treffen kann“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des BGA, zur Entscheidung zu den EU-Zöllen auf chinesische E-Autos.
„Bewusste strategische Wettbewerbsverstöße im Außenhandel dürfen nicht folgenlos bleiben. Damit zukünftig sichergestellt ist, dass die EU-Kommission bei der Anwendung von Handelsschutzinstrumenten angemessene Entscheidungen trifft, brauchen wir in den Verfahren noch mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit. Am Ende muss eine ernsthafte Prüfung stehen, ob zusätzliche Zölle auch im Interesse der gesamten Europäischen Union sind, oder nur ein protektionistisches Partikularinteresse bedienen“, betont Jandura.
Quellen: Europäische Kommission / IfW / BGA