EU-Kommission fordert 30 Tage-Zahlungsfristen für B2B-Geschäfte

Die Europäische Kommission hat im September einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der vorsieht, die Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Behörden auf 30 Tage zu verkürzen. Dabei sollen keine weiteren Ausnahmeregelungen gelten.

Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, welches KMU und ihre Widerstandsfähigkeit unterstützen sollen. Der Vorschlag ist sehr besorgniserregend und kann Unternehmen den Zugang zur Finanzierung der Lieferkette verwehren und das Funktionieren der Lieferketten in vielen Sektoren stören, so die Einschätzung des BGA (Bundesverband Groß- und Außenhandel). Dies hätte unbeabsichtigte Folgen, z.B. auf die derzeitige Vielfalt des Sektors und seine Fähigkeit, mit außereuropäischen Akteuren zu konkurrieren und zu attraktiven lokalen Gemeinschaften beizutragen.

Der BGA und EuroCommerce haben bereits Kontakt zu wichtigen Entscheidungsträgern im Europäischen Parlament und in der Kommission aufgenommen, um die Besonderheiten unseres Sektors zum Ausdruck zu bringen. Aktuell sammelt der BGA konkrete Beispiele für die Auswirkungen der Maßnahme und die Kosten, die die vorgeschlagene Änderung in den verschiedenen Ländern und Teilsektoren (z. B. Lebensmittel, Textilien, Heimwerkerbedarf usw.) verursachen würde.


Ihr Feedback, Ihre Fragen und Bedenken zum Kommissionsvorschlag können uns bei unserem Engagement helfen und die Argumentation stärken. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gern an Herrn Alber (michael.alber@bga.de oder Frau Brehmer lisa-marie.brehmer@bga.de).

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