Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), an der die EU seit 2021 gearbeitet hat, wurde am 12. April 2024 vom Rat der Europäischen Union förmlich angenommen. Die EPBD-Novelle zielt darauf ab, den Wohnungsbestand schrittweise emissionsfrei zu machen. Deutschland hat bis Mitte 2026 Zeit, um die EU-Vorgaben für Renovierungen umzusetzen.
Die überarbeitete EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) soll den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Durchschnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent senken. Dies erfordert umfassende Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung. Außerdem ist geplant, bis 2040 fossile Brennstoffe in Gebäuden zu verbannen und stattdessen die Nutzung von Solarenergie und anderen erneuerbaren Energien zu fördern. Für Nichtwohngebäude müssen bis 2030 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude renoviert werden, bis 2033 sogar 26 Prozent.”
Ein spannendes Detail der neuen Regeln der EU-Gebäuderichtlinie EPBD betrifft die Pflicht, für alle Neubauten über 1.000 Quadratmeter ab 2028 und für alle Neubauten ab 2030 das „Lebenszyklus-Treibhauspotenzial“ zu berechnen und anzugeben. Das bedeutet, dass es verpflichtend wird, eine Umweltbilanz für alle neuen Gebäude zu erstellen.