Im April 2016 hat das EU-Parlament mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) einen für die gesamte EU verbindlichen Rechtsrahmen im Bereich Datenschutz geschaffen. Inkrafttreten war bereits im Mai 2016 – für die Umsetzung bleibt der Wirtschaft bis zum 25. Mai 2018 Zeit. In einer Studie zum Thema Datensouveränität hat der BVDW 160 Mitgliedsunternehmen befragt – Ergebnis: Jedes dritte Unternehmen (33 Prozent) gab hierzu im Sommer 2017 an, kaum oder noch gar nicht auf die Datenschutzgrundverordnung vorbereitet zu sein.
Die
ElektroWirtschaft
hat dazu ein Artikel in der Februar-Ausgabe veröffentlicht, in der Mai-Ausgabe erwarten Sie ebenfalls weitere Informationen – Erscheinungstermin ist der 16. Mai!
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Quelle: BVDW