Ergebnisse der zweiten Ausschreibung für Wind an Land

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. August 2017 erteilt.
Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 Megawatt einen Zuschlag erteilt. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 Megawatt.Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen, da das zulässige Zuschlagsvolumen von 322 Megawatt nicht erreicht wurde.

Erneut hoher Anteil an Bürgerenergiegesellschaften

Mit 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 90 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 4,29 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren).

Wenige Ausschlüsse

Die Gebote entsprachen auch in der zweiten Ausschreibungsrunde weit überwiegend den formalen Anforderungen. Lediglich 14 Gebote mussten ausgeschlossen werden. Eine Ausschlussquote von unter fünf Prozent zeigt, dass das Verfahren von den Bietern verstanden wurde und die Anforderungen an die Gebote erfüllbar sind.
Quelle: Bundesnetzagentur

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