Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist im Bundesanzeiger verkündet worden und am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Verbraucher erhalten die Möglichkeit, Elektroaltgeräte künftig kostenfrei bei vielen Fachhändlern zurückgeben zu können.
Etwa 10 Jahre nach Start des ersten Elektroaltgerätegsetzes in Deutschland wurden damit erstmals die neuen Regelungen der WEEE2-Direktive umgesetzt, die bereits seit August 2012 gilt. Eigentlich hätte Deutschland, so wie die weitaus meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten, das ElektroG2 spätestens bis Februar 2014 implementieren müssen. Wegen der schleppenden Umsetzung hat die EU-Kommission zwischenzeitlich Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Für verschiedene neue Verpflichtungen bzw. Änderungen gelten teilweise lange Übergangsfristen
Den Gesetzestext finden Sie hier auf den Seiten des Bundesanzeiger Verlags.
Weitere Informationen hat der ZVEI auf seiner Homepage zusammengestellt.
Quelle: Bundesanzeiger Verlag / elektrogesetz.de/ ZVEI