„Das Eichrecht schafft Transparenz und stärkt so das Vertrauen von Endkundinnen und -kunden in die Abrechnung von Ladetransaktionen. Die Elektro- und Digitalindustrie unterstützt die Regelungen, dennoch sind an einigen Stellen unbedingt Verbesserungen erforderlich“, sagt Dennis Haub, Leiter des technischen ZVEI-Arbeitskreises Ladeinfrastruktur und Netzintegration im Vorfeld der morgigen Vollversammlung der physikalisch-technischen Bundesanstalt zum Thema Eich- und Messrecht. Andernfalls könne das Eichrecht zum Hindernis werden. „Wir müssen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur aber deutlich an Fahrt aufnehmen, damit wir im europäischen Vergleich nicht noch weiter zurückfallen.“
Unter anderem sieht der Verband die kurzfristig umzusetzenden Anpassungen des Anforderungsrahmens als kritisch an. „Diese Anpassungen führen derzeit zu erzwungenen Revisionen, Nacharbeiten und Re-Designs von Produkten, die unnötige Kosten und Zeitaufwände verursachen“, merkt Haub an. Stattdessen sollte der Anforderungsrahmen in regelmäßigen, festen Abständen entsprechend der Normung angepasst werden dürfen – unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist für die Entwicklung neuer Produkte.
Zudem entstünde derzeit ein zeitintensiver Doppelaufwand durch das Erfordernis zweier zertifizierter Fachkräfte bei der Eichung nach dem Instandsetzen einer Ladesäule sowie nach dem Ablauf der Eichfrist. „Aus Herstellersicht ist diese Umsetzung wenig praktikabel“, so Haub. Der Gesamtprozess könne durch den Einsatz einer Elektrofachkraft, die ausschließlich herstellergeprüfte Originalteile verbauen darf, sowie einer stichprobenartigen Prüfung, sinnvoll verschlankt und beschleunigt werden.
Um vergleichsweise neue Technologien wie das Megawattladen für den Schwerlastverkehr zu ermöglichen, sollten Megawattladesysteme vom Eichrecht so lange ausgenommen werden, bis ausreichend eichrechtskonforme Messsysteme verfügbar sind.