EEG-Reform: Gute Ansätze – aber noch „Luft nach oben“

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt viele Maßnahmen, die Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in seinem Eckpunktepapier zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) präsentiert hat. „Wir unterstützen alle Ansätze, die den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern und die gleichzeitig helfen, der Energiewende die dringend benötigte Akzeptanz in der Gesellschaft zu verschaffen“, sagt Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des ZVEH.
Ein ganz wesentlicher Faktor für die Akzeptanz sei die Stabilisierung des Strompreises. „Die Energiekosten dürfen im Zuge der Marktintegration der erneuerbaren Energien nicht unverhältnismäßig steigen“, warnt Jakobi. Dieses Ziel könne unter anderem über eine Stärkung der dezentralen Energieversorgung erreicht werden. Er plädiert daher dafür, Anreize für die Verbraucher zu erhalten, die zum Beispiel mit kleinen Photovoltaik- oder Windkraftanlagen Strom für die Eigennutzung produzieren. „Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien darf nicht mit unangemessenen Kosten belastet werden. Dies würde vor allem diejenigen treffen, die mit ihren privaten Kleinanlagen zum Gelingen der Energiewende beitragen wollen“, kritisiert Jakobi. Statt einer solchen „Bestrafung“ gehe es vielmehr darum, den Eigenverbrauch zu unterstützen.
Dies ist auch für die elektrohandwerklichen Betriebe von großer Bedeutung: Die dezentrale Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen und die damit verbundenen modernen Speichermöglichkeiten haben sich für sie längst zu einem wichtigen Geschäftsfeld entwickelt.
Außerdem setzt sich der ZVEH für eine fixe Bagatellgrenze ein. Für private Anlagen zur Erzeugung von Strom, die maximal eine Leistung von 100 Kilowatt erbringen, sollten weiterhin die existierenden Fördermechanismen gelten. Den Betreibern sei es nicht zuzumuten, ihre vergleichsweise geringen Strommengen selbst zu vermarkten oder an Ausschreibungen teilzunehmen. Nicht zuletzt aufgrund des bürokratischen Aufwands könnten diese Regelungen nur für größere Stromproduzenten sinnvoll Anwendung finden.

Quelle: ZVEH

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