Das Bundeskabinett hat heute die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (PDF: 430 Seiten) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Ziel ist ein zügiger Abschluss des Verfahrens. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Kerninhalte:
1. EEG-Vergütungen
Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für die einzelnen Technologien wurden jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:
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Wind an Land:
Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h. 2017, 2018 und 2019, 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr. Der bisherige Ausbaupfad wurde in den letzten zwei Jahren wegen des übermäßig starken Windausbaus überschritten.
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Photovoltaik:
Es werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 kW einbezogen.
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Wind auf See:
Das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 wird beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, werden mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Zudem sind sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestellt werden muss, aber zugleich für die betroffene Industrie kein "Fadenriss" entstehen darf.
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Biomasse:
Beim Thema Biomasse konnte beim letzten Koalitionsausschuss ein Kompromiss gefunden werden. Er beinhaltet folgende Punkte: 150 MW Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt.
2. Kleine Anlagen werden ausgenommen
Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften.
3. Erneuerbaren- und Netzausbau sollen besser verzahnt werden
Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest. Dennoch ist hier noch mehr Tempo gefragt. Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben. Dies betrifft vor allem Norddeutschland. Daher wird übergangsweise der Windenergieausbau an Land dort lokal entsprechend angepasst, wo sich Netzengpässe verstärkt zeigen. Das bedeutet, die Ausschreibungsmenge in Norddeutschland wird auf den Wert von 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013-2015 festgelegt. Die restlichen Ausbaumengen fallen aber nicht weg, sondern werden über die übrigen Regionen in Deutschland verteilt.
EE-Verbände protestieren
Verbände der EE-Branche üben scharfe Kritik am geplanten EEG. So erklärte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE): "Zusätzlich zu dem unzureichenden Ausbaupfad zu Lasten des Klimaschutzes werden sogar die konkreten Ausbauzahlen zu Lasten der Bundesländer durch die Hintertür gesenkt." Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE, erklärte: „Die geplante Einmalabsenkung der Vergütung greift in bestehende Projekte ein, damit werden vor allem Standorte in Süddeutschland und kleinere Bürgerprojekte gefährdet." Auch der BSW-Solar warnte vor dem Verfehlen der Klimaschutzziele durch das neue EEG. Carsten Tschamber vom Solar Cluster Baden-Württemberg erklärte, dass die EEG-Reform gerade für die Photovoltaik mehr umständliche Regelungen bringe und die Energiewende behindere.
Quelle: BMWi / BEE / BSW-Solar / Solar Cluster BW